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Holz

Es gibt zahlreiche Holzarten und beinahe ebenso viele Möglichkeiten, die Beschaffenheit und das Aussehen des Holzes zu verändern. Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, welche Holzsorten gemeinsam entsorgt werden dürfen und welche in einen separaten Behälter gehören.

Holz unbehandelt (A1)

Was darf rein:

naturbelassenes, mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde (naturbelassene Hölzer, Paletten aus Vollholz, Kanthölzer, Holzabschnitte)

Was darf nicht rein:

Materialien, die gefährliche Stoffe enthalten, Spanplatten, Sperrholz, Stammholz



Holz behandelt (A2 und A3)

Was darf rein:

Was darf rein:
Altholzkategorie A2: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Altholzkategorie A3: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, ohne Holzschutzmittel

Was darf nicht rein:

Materialien, die gefährliche Stoffe enthalten, Telefonmasten, Bahnschwellen, Fensterholz, Türen, Dachstühle






Holz behandelt (A4)

Was darf rein:

Fensterholz mit und ohne Glas, Bahnschwellen, Jägerzäune, Gartenzäune, Schuppen, Außentüren, mit Holzschutzmitteln behandelte Konstruktionshölzer, Dachstühle, Kabeltrommeln, mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, Hopfenstangen, Rebpfähle, sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1, A2 oder A3 zugeordnet werden kann

Was darf nicht rein:

PCB-haltiges Altholz, wie Fensterstöcke, Außentüren, Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau







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