Für gefährliche Abfälle ist eine elektronische Nachweisführung (eANV) in Form einer elektronischen Signatur für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen verbindlich vorgeschrieben. Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versendet und unterzeichnet werden. In diesen Fällen muss auch die Registerführung auf elektronischem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der Länder verteilt.
ALBA hat für Sie eine komfortable Lösung ausgearbeitet:
 |
|
Über den ALBAsigner wird bei der Auftragserteilung der elektronische Begleitschein erzeugt, der von Ihnen mittels Signaturkarte und Kartenlesegerät vor der Übernahme signiert wird.
|
Der ALBAsigner beinhaltet das vorgeschriebene elektronische Register, auf das Sie jederzeit Zugriff haben. Über unser Portal und deren Verbindung zur ZKS können Sie mit Ihrer Überwachungsbehörde kommunizieren und erhalten Ihr entsprechendes Postfach.
Ihr Weg zum ALBAsigner - unkompliziert und schnell