Der internationale Recyclingspezialist ALBA Group begrüßt ausdrücklich das heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichte neue Elektroaltgerätegesetz (ElektroG). Das Regelwerk war im Sommer dieses Jahres vom deutschen Bundestag beschlossen worden. Mit der heutigen Veröffentlichung tritt das neue Gesetz am morgigen Samstag, 24. Oktober 2015, in Kraft.
„Nach langen Diskussionen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses freuen wir uns sehr, dass das neue ElektroG nunmehr in Kraft tritt. Vor allem die neuen Anforderungen an die Erstbehandlungsanlagen werden zu einer besseren Schadstoffentfrachtung und damit zu einem besseren Recycling insgesamt führen“, so Manfred Fahrner, Experte für Elektronikschrottrecycling der ALBA Group.
Nach der neuen Regelung müssen schon bei der Erstbehandlung von Elektroaltgeräten alle Flüssigkeiten entfernt und die Anforderungen nach Anlage 4 des neuen Gesetzes erfüllt werden. Dies bedeutet, dass verpflichtend die jeweiligen gerätetypischen Schadstoffe (so zum Beispiel Quecksilber, Batterien und FCKW) entnommen werden müssen. Alle Betreiber von Erstbehandlungsanlagen haben der zuständigen Behörde zudem die Behandlungstätigkeit anzuzeigen, bevor sie diese aufnehmen.
„Außerdem wird die neue Beweislastumkehr bei der Verbringung in das Ausland im Zusammenhang mit den höheren Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung dazu führen, dass der Anreiz zum Export von Elektroaltgeräten in Entwicklungsländer abnimmt. Dies ist eine gute Nachricht für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in diesen Ländern“, so Fahrner weiter. Gleichzeitig können durch die sachgerechte und qualitativ hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte in Deutschland wichtige Sekundärrohstoffe für die heimische Industrie zurückgewonnen werden.