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Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eANV)

Die Abkürzung eANV steht für das elektronisches Abfallnachweisverfahren. In der Nachweisverordnung ist festgelegt, dass für bestimmte Abfälle ein Nachweis mitgeführt werden muss – meist handelt es sich dabei um gefährliche Abfälle.

Laut Verordnung sind Erzeuger, Transporteure, Verwerter und Entsorger von gefährlichen Abfällen dazu verpflichtet, alle Schritte der Behandlung zu dokumentieren. Dazu zählen der Entsorgungsnachweis, der Begleitschein und der Übernahmeschein. Die zuständigen Landesbehörden sollen dadurch nachverfolgen können, was mit den Abfällen passiert.

Wurden die entsprechenden Unterlagen in der Vergangenheit mit mehreren Durchschreibeformularen mitgeführt beziehungsweise aufbewahrt, müssen die Nachweise seit dem 1. April 2010 über das eANV und damit digital erfolgen. Die händische Unterschrift wurde durch eine elektronische Signatur ersetzt. Die Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen Abfällen sowie die zuständigen Behörden übermitteln die erforderlichen Daten untereinander über standardisierte Schnittstellen.