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Gewerbeabfälle

Als Gewerbeabfälle gelten Abfälle, die nicht in privaten Haushalten anfallen, diesen aber im Wesentlichen sehr ähneln. Darunter fallen zum Beispiel Abfälle aus Praxen, Büros, Schulen Kindergärten. In diesem Zusammenhang wird auch von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen gesprochen. Die Abfälle werden entweder im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung oder von privaten Unternehmen separat erfasst und entsorgt.

Ihre Verwertung ist in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Gewerbeabfälle plus Haushaltsabfälle werden als Siedlungsabfälle bezeichnet.