alba-group-service-glossar-2000

Restmüll

Abfälle, die aufgrund von Vermischungen oder Verschmutzungen nicht einer getrennt gesammelten Fraktion zuzuordnen sind, werden als Restmüll bezeichnet. Ursprünglich werden nur sehr wenige Dinge tatsächlich zu Restmüll. Darunter fallen beispielsweise Babywindeln, Hygieneartikel, verschmutze Tücher oder Staub und Asche.

Seit der Einführung der getrennten Abfallsammlung in Deutschland hat sich die Restmüllmenge fast halbiert. Für die Sammlung und Entsorgung von Restmüll sind zunächst die kommunalen Betriebe zuständig. Wenn sie keine geeignete Struktur habe, können sie die Leistung auch ausschreiben. Meist ist die Restmülltonne grau.

Der Restmüll muss per Gesetz behandelt werden, dies erfolgt unterschiedlich. Häufig wird der Abfall durch eine mechanisch-biologischen Aufbereitungsanlage geschickt. Dabei wird der Restmüll untersucht und mit verschiedenen Techniken ausgesiebt und aussortiert. Die dabei gewonnen Abfallfraktionen, beispielsweise Metalle, können stofflich weiter verwertet werden. Ein weiterer Teil kann biologisch behandelt werden, der Rest wird thermisch verwertet – also verbrannt.