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RoHS

Die Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/95/EG war eines der ambitioniertesten Projekte, mit denen sich die Elektro- und Elektronikindustrie auseinandersetzen musste. Die unter dem Kürzel RoHS (englisch "Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment"; deutsch "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten") bekannte Verordnung verbietet die Verwendung bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung elektrischer und elektronischer Erzeugnisse.

Ziel war es, die Umweltverträglichkeit der Geräte insbesondere dadurch zu steigern, dass giftige und problematische Stoffe nicht mehr verwendet werden dürfen. So soll zum Beispiel die Verwendung bleifreien Lötzinns gesteigert und die Verwendung giftiger Flammenhemmer bei Kabeln unterbunden werden.

Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) wurde inzwischen überarbeitet und ist durch EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst worden. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung. Bis zum Januar 2013 musste die Novelle in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde dem mit der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV) nachgekommen.