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Trittbrettfahrer

Die Sammlung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen wird von den Herstellern der Produkte, den Importeuren und dem Handel, also den "Inverkehrbringern", finanziert. Dafür melden diese ihre Verpackungen bei einem entsprechenden Dualen System an und entrichten Lizenzentgelte entsprechend der Menge und Art der in Verkehr gebrachten Verpackungen.

In der Vergangenheit stieg die Zahl der Inverkehrbringer, die ihre Verpackungen nicht oder nur teilweise bei einem dieser Systeme anmelden: die so genannten Trittbrettfahrer. Dadurch entsteht die Gefahr der Unterfinanzierung der Systeme, denn während im Sammelsystem auch die Verpackungen der Trittbrettfahrer landen, fehlt deren Beitrag zur Deckung der Entsorgungskosten.

Um diese Trittbrettfahrer ebenso in die Pflicht zu nehmen, wurde mit der Einführung des Verpackungsgesetzes das Verpackungsregister LUCID ins Leben gerufen. Auf dieser Internetplattform der Zentralen Stelle müssen sich seit 2019 alle Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren.