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Waste Electrical And Electronic Equipment (WEEE)

Die europäische WEEE-Richtlinie regelt den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten. WEEE steht für die englischen Begriffe „waste electrical and electronic equipment“. Die WEEE 2012/19/EU ist am 13. August 2012 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten mussten sie innerhalb von 18 Monaten umsetzen. In Deutschland wurde dafür das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) novelliert.

Die neue WEEE-Richtlinie hat unter anderem neue Gerätetypen mit aufgenommen. So fallen beispielsweise künftig auch ausgediente Photovoltaikpaneele unter das Gesetz. Außerdem wurden neue Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten vorgeschrieben. So müssen seit dem 1. Januar 2016 in den meisten EU-Staaten 45 Prozent des Durchschnittsgewichts der in den letzten drei Jahren in Verkehr gebrachten Geräte gesammelt werden. Seit 2019 müssen nach der selben Berechnungsmethode 65 Prozent gesammelt werden. Zusätzlich ist eine Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte im Einzelhandel eingeführt worden.