Finanzberichte

Aufsichtsrat beruft Rob Nansink in den Vorstand der ALBA SE

5. December 2012 | Adhoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG

Adhoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Die ALBA Group plc & Co. KG hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass sie beabsichtigt, ihre Beteiligung an der ALBA SE vollständig und unter Einschluss ihrer Rechtsstellung unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz auf eine 100%ige Tochtergesellschaft der ALBA Group plc & Co. KG zu übertragen. Auf diese Gesellschaft sollen auch weitere Tochtergesellschaften der ALBA Group plc & Co. KG mit den diesen zuzuordnenden sonstigen Vermögensgegenständen übertragen werden. Mit Wirksamwerden der Ausgliederung wird diese Gesellschaft herrschendes Unternehmen im Verhältnis zur ALBA SE und dieser gegenüber unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag weisungsbefugt sein. Ferner wird mit Wirksamwerden der Ausgliederung diese Gesellschaft Schuldnerin der unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag den außenstehenden Aktionären der ALBA SE geschuldeten jährlichen Ausgleichszahlung nach § 304 AktG sowie der Barabfindung nach § 305 AktG im Falle einer Andienung von Aktien durch außenstehende Aktionäre der ALBA SE. Die Ausgliederung soll im Frühjahr 2019 wirksam werden. Die Übertragung der Rechtsposition unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durch die ALBA Group plc & Co. KG bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung der Hauptversammlung der ALBA SE.