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ALBAsigner - Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Nutzer-Fragen im Überblick

Welche Technik brauche ich für das ALBAsigner-Portal?

Sie benötigen nur einen handelsüblichen PC mit Zugriff auf das Internet, einen Standardbrowser mit installiertem Java sowie die Kartenleser-Treibersoftware, welche Sie hier zum Download finden.

Benutzername und Passwort erhalten Sie bei uns.

Welche Signaturkarten und Signaturkartenleser sind zugelassen?

Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Signaturkarten. Alle der in Deutschland durch ein TrustCenter akkreditierten Signaturkarten sind auch zugelassen.

Signaturkartenleser sind grundsätzlich ab Stufe 2 oder höher zugelassen. Kartenleser der Stufe 1 können lediglich über Kontakt mit der Karte kommunizieren.

Geräte der Klasse 2 haben zur Eingabe der PIN eine Tastatur, Geräte der Klasse 3 ein zusätzliches Display zur Datenausgabe.

Kann ich Vorgänge mit anderen Entsorgern im ALBAsigner-Portal ansehen?

Ja, alle Vorgänge mit anderen Entsorgern können abgebildet werden.Durch die Nutzung von ALBAsigner ist sichergestellt, dass nur Sie Ihre Daten einsehen können.

Haben Kunden jederzeit Einblick in ihre Daten?

Ja, mit persönlichen Zugangsdaten können eingeloggte Kunden Ihre Daten jederzeit einsehen.

Kann ich Signaturkarten beschränken?

Ja. Sie können die Signaturkarten nur für den Gebrauch zum eANV ausstellen, damit diese nicht persönlich genutzt werden.

Allerdings muss die Unterschriftenregelung in Ihrem Hause weiterhin von Ihnen organisiert werden.

Sind meine Daten im ALBAsigner-Portal wirklich geschützt?

Ihre Daten werden gemäß der rechtlichen Vorgaben gesichert und archiviert.

Wie lange werden Kundendaten archiviert? Stehen sie jederzeit zur Verfügung?

Ja, der Kunde kann jederzeit seine Daten vom ALBAsigner abrufen. Sämtliche Daten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben langzeitarchiviert.

Ist eine rechtsverbindliche, elektronische Signatur mit zwei Unterschriften möglich?

Ja, der ALBAsigner bietet die Möglichkeit, alle relevanten eANV-Dokumente (z.B. Einzelentsorgungsnachweise) mit zwei elektronischen Signaturen zu versehen.

Was passiert, wenn ein Nachweis abläuft oder die beantragte Menge überschritten wird?

Der ALBAsigner meldet Ihnen rechtzeitig, wenn Mengen überschritten werden könnten und wenn ein Einzelentsorgungsnachweis abläuft.

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