Presse
12.04.2016

Interseroh und Dr. Knoell Consult starten REACH-Beratungsservice

Registrierungs-, Melde- und Informationspflichten nach Chemikalien-Verordnung

Köln. Die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Tochter des internationalen Umwelt- und Recyclingspezialisten ALBA Group, bietet ab sofort in Partnerschaft mit der Dr. Knoell Consult GmbH, Mannheim, einen Service zur Umsetzung der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH an. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen, die durch die bis zum 31. Mai 2018 zu erfüllende letzte Registrierungsstufe betroffen sind. Danach unterliegen selbst Hersteller und Importeure und in bestimmten Fällen auch Verwender von chemischen Stoffen in Kleinstmengen von 1 bis 100 Tonnen der Registrierungspflicht.

„Unser Service unterstützt unsere Kunden im kompletten Bereich dieser Registrierungspflichten: von Betroffenheitsanalysen inklusive der Ableitung erforderlicher Maßnahmen über Schulungen bis hin zur Unterstützung bei der operativen REACH-Registrierung“, so Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH. „Gemeinsam mit unserem Partner Dr. Knoell Consult, einem ausgewiesenen Experten im Bereich der Registrierung und Bewertung von Chemikalien aller Art, können wir so unseren Kunden bei der Erfüllung aller regulatorischen Anforderungen zur Seite stehen.“

„Im September letzten Jahres hat der europäische Gerichtshof zudem klargestellt, dass sich die Bemessungsgrenze von 0,1 Gewichtsprozenten für besonders besorgniserregende Stoffe auf jedes Einzelerzeugnis und nicht auf das Gesamtprodukt bezieht“, so Dr. Michael Cleuvers, Geschäftsführer der Dr. Knoell Consult GmbH. „Da die Anwesenheit solcher Stoffe kommuniziert werden muss oder deren Verwendung zum Teil verboten sein kann, müssen auch Hersteller und Importeure von auf den ersten Blick eher ‚harmlosen‘ Produkten wie beispielsweise Möbeln, Textilien, Schuhen oder Elektronik ein tieferes Wissen zu den chemischen Stoffen in ihrer Ware besitzen.“

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und gilt für sämtliche Hersteller von chemischen Stoffen, die sowohl bei industriellen Verfahren als auch im täglichen Leben verwendet werden. Die Verordnung überträgt die Beweislast und Verantwortung für die sichere Verwendung von Stoffen auf die Unternehmen. Chemikalien dürfen nicht ohne Registrierung auf den Markt gebracht werden. Die Vorschrift umfasst die gesamte Lieferkette von der Produktion, Einfuhr, Verarbeitung bis hin zur Vermarktung und Entsorgung der Stoffe und der damit verbundenen potenziellen Gefährdung von Mensch und Umwelt. Gemäß REACH können die zuständigen Behörden die Verwendung von gefährlichen Stoffen beschränken oder verbieten, so dass Produkte nicht auf den Markt gebracht werden dürfen oder vom Markt genommen werden müssen.

Eine Registrierungspflicht für größere Stoffmengen als 100 Tonnen pro Jahr wurde bereits in zwei vorherigen Stufen 2010 und 2013 umgesetzt. Nun erfolgt die dritte Registrierungsstufe für kleinere Stoffmengen bis 100 Tonnen pro Jahr. Bis zum 31. Mai 2018 gilt eine Übergangsfrist. Für so genannte Neustoffe, die sich bisher nicht im europäischen Wirtschaftsgebiet befinden, gilt die Übergangsfrist nicht: Hier muss eine Registrierung sofort und damit vor der Herstellung beziehungsweise vor dem Import erfolgen.

Weitere Informationen zum neuen Service von Interseroh und Dr. Knoell Consult sind unter <link http: www.interseroh.de systemdienstleistungen reachservice>www.interseroh.de/systemdienstleistungen/reachservice/ einsehbar.

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