Presse
05.01.2010

Neue Verordnung für die Abfallwirtschaft

ALBA begrüßt einheitlichen Mindestlohn-Standard für die gesamte Branche

Die ALBA-Unternehmensgruppe begrüßt die Einführung von Mindestlöhnen in der gesamten Abfallwirtschaft. „Es ist sinnvoll und richtig, dass nun auch bei der Entlohnung ein einheitlicher Standard für die gesamte Branche gilt. ALBA hat die Verhandlungen sehr frühzeitig konstruktiv begleitet“, so Dr. Axel Schweitzer, Mitglied des Vorstands der ALBA AG. „Wichtig und entscheidend ist jetzt, dass auch wirklich alle Unternehmen der Branche ihrer Verantwortung gerecht werden und sich an die neue Regelung halten“, so Schweitzer weiter. ALBA werde den Mindestlohn in den betreffenden Teilbereichen umgehend einführen.

Zum Hintergrund: Mit der Veröffentlichung der Mindestlohn-Verordnung am 31.Dezember 2009 im Bundesanzeiger gilt ab dem 1. Januar 2010 ein Brutto-Mindestlohn von 8,02 Euro pro Stunde für die gesamte Branche Abfallwirtschaft. Diese umfasst alle diejenigen Betriebe, die überwiegend gewerbsoder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen. Auf die Einführung eines Mindest-Stundenlohns hatten sich die Branchenverbände mit der Gewerkschaft ver.di bereits im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen Anfang 2009 geeinigt. Nun gilt der vereinbarte Satz für die gesamte Branche und so auch zusätzlich für nicht tarifgebundene Mitarbeiter.

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