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Beste verfügbare Technik (BVT)

In der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) wird verlangt, dass in den Industrieanlagen die beste verfügbare Technik (BVT) eingesetzt wird, um die Umweltverschmutzung so gering wie möglich zu halten. Die BVT gilt auch als Steuerungsinstrument bei der Zulassung von neuen Anlagen. In diesem Zusammenhang bedeutet Technik „sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird“.

In einem dynamischen Prozess wird die beste verfügbare Technik für jede Branche in den sogenannten BVT-Merkblätter (englisch: BREV-Documents) veröffentlicht. Entsprechende Blätter gibt es beispielsweise bereits für die Eisen- und Stahlerzeugung sowie die Glasherstellung. Weitere BVT-Merkblätter sind in Arbeit. Damit diese so aktuell wie möglich sind, findet auf EU-Ebene ein ständiger Informationsaustausch über die beste verfügbare Technik statt. Da das Büro, das den Austausch organisiert, in der spanischen Stadt Sevilla sitzt, wird in diesem Zusammenhang vom sogenannten Sevilla-Prozess gesprochen.