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Müllverbrennungsanalagen (MVA)

In Müllverbrennungsanalagen (MVA) werden Abfälle energetisch verwertet. In diesem Zusammenhang wird auch häufig von thermischer Verwertung gesprochen. Dabei wird in einer MVA der brennbare Anteil des Abfalls zur Energiegewinnung verfeuert.

Die erste MVA in Deutschland wurde schon im Jahr 1893 errichtet. Als im Jahre 2005 das Deponierungsverbot in Kraft trat, das besagt, dass keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert werden dürfen, gewannen die MVA an Bedeutung. In Deutschland gibt es heute allerdings zu große Verbrennungskapazitäten. Dank der hohen Trennungsquoten, landen immer weniger Abfälle in MVA. Dort wird heute vor allem der Inhalt der Restmülltonne aus Haushalten verarbeitet.

Vereinfacht funktioniert eine MVA folgendermaßen: Die angelieferten Abfälle werden in einen Müllbunker gekippt. Dieser muss kontinuierlich gefüllt werden. Über Brückenkräne werden die Abfälle mechanisch in den Feuerraum gegeben. Mithilfe von verschiedenen Feuerungstechniken (zum Beispiel Rostfeuerung oder Wirbelschichtfeuerung) werden die Abfälle verbranntDie dabei freiwerdende Energie wird genutzt. Beispielsweise werden angrenzende Wände mit Wasser durchströmt, das durch die Hitze zu Dampf wird. Dieser wiederum treibt Turbinen zur Stromerzeugung an oder beheizt Häuser. Das erzeugte Rauchgas wird in unterschiedlichen Verfahren gereinigt und die Schadstoffe herausgefiltert.

Am Ende des Prozesses fallen die Verbrennungsrückstände in ein Wasserbad und werden zum sogenannten Schlackebunker transportiert. Aus dieser Schlacke können weitere Wertstoffe abgetrennt werden. Zudem wird Schlacke im Straßenbau eingesetzt.

Eine MVA unterliegt strengen Umweltauflagen, die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BimschV) festgelegt sind. Des Weiteren ist genau vorgegeben, welche Abfälle verbrannt werden dürfen. Besonders streng sind dabei die Auflagen für gefährliche Abfälle. Diese dürfen nur in speziell für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlagen beseitigt oder in geeigneten Industrieanlagen verwertet werden.

Gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie, ist die stoffliche Verwertung der energetischen Verwertung vorzuziehen.