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Sperrmüll

Für den Überbegriff Sperrmüll gibt es keine einheitliche Definition. Grob gesagt sind damit Abfälle gemeint, die im Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in die Hausmülltonne geworfen werden können. Dazu gibt es jedoch wiederum Ausnahmen. So zählen beispielsweise Bauabfälle, Lumpen, Laub und Farbeimer nicht dazu. 6,8 Prozent der Haushaltsabfälle waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts 2019 Sperrmüll. Damit sind im Jahr 2019 etwa 2,6 Millionen Tonnen Sperrmüll angefallen.

Der Sperrmüll wird auf drei verschiedene Arten entsorgt: An festgelegten Terminen werden die Gegenstände vor den Haustüren abgeholt, die Abfälle werden auf Abruf eingesammelt oder die Bürger*innen bringen ihren Sachen selbständig auf Recycling- oder Wertstoffhöfe. Grundsätzlich ist der öffentlich-rechtliche Entsorger für den Sperrmüll zuständig. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle. Manche Entsorger erledigen die regelmäßige Abholung kostenfrei, andere verlangen zumindest für die Sammlung auf Abruf eine Pauschale. Die selbständige Abgabe auf Recyclinghöfen ist überwiegend kostenfrei. Ab einer gewissen Menge oder bei bestimmten Abfallarten können auch hier Gebühren anfallen. So gut es geht, wird der Sperrmüll getrennt gesammelt beziehungsweise nach der Abholung sortiert und recycelt. Der Rest wird verbrannt.

Probleme gibt es in diesem Zusammenhang immer wieder, da der an der Straße abgestellte Sperrmüll vor der eigentlichen Abholung von dem sogenannten „informellen Sektor“ nach werthaltigen Abfällen durchsucht wird. Teilweise wird deshalb versucht, die Abholtermine geheim zu halten oder die Stellplätze einzuzäunen.