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Stoffgleiche Nichtverpackungen

In der haushaltsnahen Entsorgung werden in den gelben Säcken, Tonnen und Containern die sogenannten "Leichtverpackungen" (LVP) gesammelt – also Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien. Sogenannte "stoffgleiche Nichtverpackungen", also Wertstoffe aus dem gleichen Material, die keine Verpackungen sind - wie beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium - müssen streng genommen über den Restmüll entsorgt werden.

Der Grund dafür, dass das duale System ausschließlich Verpackungen vorbehalten ist, liegt in der Finanzierung: Die Inverkehrbringer haushaltsnah anfallender Verkaufsverpackungen (Hersteller und Handel) finanzieren deren Entsorgung über Gebühren an die Betreiber der privaten dualen Systeme. Für die Entsorgung des Restmülls hingegen erheben die Kommunen Gebühren.

In einigen Entsorgungsgebieten werden bewusst die stoffgleichen Nichtverpackungen gemeinsam mit den Verpackungen gesammelt.