Sind Nachweisdokumente in elektronischer Form angelegt worden, müssen diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten signiert werden: Bei der Erzeugung, bei der Übernahme, bei der Sammlung oder auch bei der Entsorgung. Zur Signierung benötigen Sie eine Signaturkarte sowie einen Chipkartenleser.
Technische Vorrausetzungen
- Ein PC mit Verbindung zum Internet.
- Die ALBAsigner Software zum Erstellen und Versenden von Übernahmescheinen, Entsorgungsnachweisen, Mitteilungen, Formblättern, Begleitscheinen und Registerauszügen.
- Ein Chipkartenlesegeräte überall dort, wo in Ihrem Unternehmen signiert werden muss.
- Jeweils eine Signaturkarte für jeden im Nachweisverfahren eingebunden Mitarbeiter, der eine Signatur leisten muss.
Chipkartenleser lassen sich per USB an Ihren PC anschließen und werden von der eingesetzten Software oder Portallösung verwendet. Einmal angeschlossen, wird zur Signierung von elektronischen Dokumenten eine Signaturkarte in den Kartenleser gesteckt. Per PIN bestätigt die signierende Person, dass sie der rechtmäßige Kartenbesitzer ist.
Die Software
Der Einsatz des Web-Portals ALBAsigner ist die flexible und schnelle Lösung, welche alle erforderlichen Funktionen bietet. Das ALBAsigner-Portal kann mit Zugangsdaten genutzt werden und ist sofort ohne Installation verfügbar. Im persönlichen Bereich stehen dort alle Funktionen zur Verfügung, die erforderlich sind.
Über das Portal erfolgt der Ablauf, von der Auftragserteilung bis zur Übermittlung der Daten an die Behörde.
Das Portal ALBAsigner ist einfach strukturiert und bedienerfreundlich aufgebaut. Bei der Auftragserteilung wird der elektronische Begleitschein erzeugt, der von Ihnen mit der Signaturkarte und dem Kartenlesegerät vor der Übergabe der gefährlichen Abfallstoffe signiert wird. Mit dem ALBAsigner führen Sie das elektronische Register, auf das Sie jederzeit Zugriff haben. Zudem erhalten Sie ein elektronisches Postfach. Über unser Portal und seine Verbindung zur ZKS können Sie auch mit Ihrer Überwachungsbehörde einfach und schnell kommunizieren.
Antragsvorgang
Signaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur sind wie digitale Fingerabdrücke und gleichwertig mit der persönlich geleisteten Unterschrift. Daher werden Signaturkarten nur von autorisierten Stellen ausgestellt. Für eine Signaturkarte muss ein Antragsvorgang ausgelöst werden, zu dem diverse Anhänge notwendig sind.
Wir unterstützen Sie bei allen Antragsvorgängen!