Für die Lagerung, den Transport und die Entsorgung gefährlicher Abfälle schreibt der Gesetzgeber ein besonderes Nachweisverfahren vor. Die genaue Dokumentation soll Missbrauch und Nachlässigkeit verhindern, außerdem dienen die so erfassten Daten nicht nur der Kontrolle, sondern auch als Planungsgrundlage für die Abfallwirtschaft.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
Grundlagen
Die elektronische Nachweisführung
Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur verbindlich für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen vorgeschrieben. Abfallbegleitscheine und Entsorgungsnachweise dürfen nur noch elektronisch versendet und unterzeichnet werden. In diesen Fällen muss auch die Registerführung auf elektronischem Weg erfolgen. Alle relevanten Daten werden elektronisch zur zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) übermittelt und danach an die Überwachungsbehörden der Länder verteilt.
Ablauf beim eANV

Weitere Informationen
Rechtliche Hintergründe, Zeitpläne und alles Wissenswerte zum elektronischen Abfallnachweisverfahren finden Sie auf den Internetseiten der ZKS-Abfall (zentrale Koordinierungsstelle der Länder):
- Allgemeine Informationen zum eANV
- Regelungen und Ausnahmen
- Sicherheit durch Signatur
- BMU Schnittstelle
ALBAsigner - die komfortable Lösung
Mit dem Portal ALBAsigner unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben - komfortabel, unkompliziert und schnell. Der ALBAsigner beinhaltet das vorgeschriebene elektronische Register, auf das Sie jederzeit Zugriff haben. Über unser Portal und dessen Verbindung zur ZKS können Sie mit Ihrer Überwachungsbehörde kommunizieren.