alba-group-service-glossar-2000

Umweltministerkonferenz

In der Umweltministerkonferenz (UMK) sind die Umweltminister*innen und -senatoren*innen der einzelnen Bundesländer mit Stimmrecht vertreten. In der UMK diskutieren die Teilnehmer*innen ihre umweltpolitischen Positionen und versuchen eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Zwar haben die gefassten Beschlüsse in der UMK keine unmittelbare Rechtswirkung, doch die Dokumente und Handlungsempfehlungen repräsentieren den umweltpolitischen Willen der Bundesländer und werden meist in der Praxis angewendet und von Gerichten herangezogen. In der UMK gibt es acht Arbeitsgremien für spezifische Umweltthemen, beispielsweise die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) oder die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA). 

Die UMK-Sitzungen finden zweimal im Jahr statt. Der Vorsitz wechselt jeweils zum Jahresbeginn unter den Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge. 2019 hatte Hamburg den Vorsitz, 2020 ging er an Hessen über.