alba-group-service-glossar-2000

Altkleider/Alttextilien

Um die Altkleidersammlung hat sich ein tiefer Konflikt entzündet. Es ist nämlich rechtlich nicht eindeutig, wer die Altkleider in Deutschland einsammeln darf: die öffentlich-rechtlichen Entsorger oder privat geführte Unternehmen. Als Altkleider oder Alttextilien gelten gebrauchte Kleidung, Schuhe und andere Textilien, die in einem noch verwendbaren Zustand sein sollten. Gesammelt werden sie entweder in Containern, über Körbe an den Haustüren oder indem sie von den Bürger*innen abgegeben werden. Fast die Hälfte kann davon als Secondhandkleidung wiederverwendet werden. Der Rest wird recycelt und beispielsweise zu Putzlappen oder Dämmstoffen verarbeitet. Da in Deutschland deutlich mehr Altkleider anfallen, als verwertet werden können, wird ein Großteil davon exportiert. Viele Altkleider werden auch gespendet und direkt einem gemeinnützigen Verein gegeben.

Neben der gemeinnützigen Sammlung gibt es die gewerbliche Altkleidersammlung. Beide Arten der Sammlung müssen seit dem Inkrafttreten der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 1. Juni 2012 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Da inzwischen viele Kommunen und Gemeinden selbst in die Altkleidersammlung einsteigen wollen beziehungsweise dies bereits getan haben, werden immer häufiger die Tätigkeiten der privaten Sammler untersagt. Daneben gibt es – zum Leidwesen der seriösen gewerblichen Sammler – auch eine relativ große Anzahl an illegalen Sammlungen, mit denen viel Geld verdient werden kann.