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Branchenlösungen

Die Branchenlösungen sind eine Möglichkeit der Verpackungsrücknahme. Der Gesetzgeber hat diese Option in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung am 1. Januar 2009 erstmals geschaffen: Verkaufsverpackungen, die z. B. in Handwerksbetrieben, Hotels, Bildungseinrichtungen, Kinos und ähnlichen, "den Haushalten vergleichbaren Anfallstellen" anfallen, können direkt dort, wo sie entstehen, gesammelt werden – sie müssen dann nicht bei einem Dualen System lizenziert.

Die Verpackungsverordnung wurde Anfang 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst, das einige Änderungen mit sich brachte. Branchenlösungen sind jedoch weiterhin unter strengen Auflagen möglich: Durch unabhängige Sachverständige muss der Nachweis geführt werden, dass eine geeignete, branchenbezogene Erfassungsstruktur eingerichtet ist, die eine regelmäßige kostenlose Rückgabe von Verpackungen gewährleistet. Außerdem müssen die Verpackungen, die an die Anfallstelle geliefert und dort gesammelt werden, genau dokumentiert werden.

Für die in Branchenlösungen erfassten Verpackungen besteht die gleiche Verwertungspflicht wie bei dualen Systemen. Der Anbieter von Branchenlösungen muss nicht zwingend ein duales System sein. Ein Beispiel für eine bestehende Branchenlösung ist die Entsorgung von Öldosen und Ähnlichem bei Kfz-Werkstätten.