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Duale Systeme

Das Verpackungsgesetz verpflichtet Inverkehrbringer von Verpackungen, also Hersteller, Vertreiber und Importeure, zur Rücknahme und Verwertung ihrer Verpackungen. Haushaltsnah anfallende Verkaufsverpackungen, wie der viel zitierte Joghurtbecher, werden über ein zweites, eben "duales", Erfassungssystem parallel zur kommunalen Abfallsammlung erfasst und anschließend gemäß gesetzlich vorgegebener Quoten verwertet.

Das System wird durch die Inverkehrbringer finanziert, die ein duales System beauftragen. Diese Verpackungsentsorgung hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1991 bewährt und war zu Beginn als Monopol organisiert, einziger Systembetreiber war die Gesellschaft Der Grüne Punkt, Duales System Deutschland.

Die Monopolstellung wurde im Jahr 2003 abgeschafft und drei Jahre später trat ein zweiter Anbieter auf den Markt. Aktuell (2021) gibt es elf Systembetreiber: BellandVision GmbH, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, EKO-PUNKT GmbH Co.KG, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, Landbell AG, NOVENTIZ Dual GmbH, PreZero Dual GmbH, Reclay Systems GmbH, Recycling Dual GmbH, Veolia Umweltservice Dual GmbH, ZENTEK GmbH & Co. KG.

Seit der Marktöffnung können die Inverkehrbringer selbst entscheiden, welchen Systembetreiber sie als Dienstleister mit der Umsetzung ihrer Rücknahmeverpflichtung beauftragen. Die Sammlung und Verwertung der gebrauchten Verkaufsverpackungen erfolgt über private oder kommunale Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt werden. Alle Wettbewerber nutzen dabei die mit den Kommunen abgestimmte Erfassungsinfrastruktur für Glas, Leichtverpackungen (LVP) und Papier, Pappe und Karton. Dadurch ändert sich für den Endverbraucher bei der Handhabung seiner Abfallbehälter nichts.

Die Gemeinsame Stelle, die von den dualen Systemen gegründet wurde, koordiniert unter anderem eine wettbewerbsneutrale Ausschreibung in den Entsorgungsgebieten und kümmert sich darum, dass die entstehenden Kosten in den Gebieten gemäß der Marktanteile der Systembetreiber verteilt werden.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) übernimmt im Rahmen der Erfüllung des Verpackungsgesetzes die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die ZSVR überwacht.