Wie in der 5. Novelle der Verpackungsverordnung gefordert, haben die dualen Systeme im Jahr 2007 gemeinschaftlich die Gesellschaft „Gemeinsame Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH“ gegründet – alle Systembetreiber müssen ihr beitreten. Auch im Verpackungsgesetz, das die Verordnung 2019 abgelöst hat, ist die Gemeinsame Stelle vorgeschrieben. Gemeinsam müssen die Systembetreiber unter anderem folgende Aufgaben erfüllen:
- Aufteilung der Entsorgungskosten anhand der Marktanteile
- Aufteilung der abgestimmten Nebenentgelte
- Wettbewerbsneutrale Koordinierung der Ausschreibungen und der Informationsmaßnahmen
- Benennung der Systemprüfer
Da alle Konkurrenzsysteme die vorhandenen Sammelsysteme mitbenutzen, sorgt die Gemeinsame Stelle vor allem dafür, dass die gegenseitigen Ansprüche untereinander verrechnet werden.
Die Gemeinsame Stelle ist nicht zu verwechseln mit der Zentralen Stelle.