alba-group-service-glossar-2000

Einwegpfand

Seit 1. Januar 2003 gilt in Deutschland eine Pfandpflicht für Einwegverpackungen einiger Getränke – umgangssprachlich auch als Dosenpfand bezeichnet. Ursprünglich sollte die Zwangsabgabe gemäß damals geltender Verpackungsverordnung zur Stützung der Mehrwegquote bei den Getränken dienen, deren Absatz vermehrt in Einwegverpackungen erfolgte. Diese Rechnung ist nie aufgegangen – bis heute steigt der Anteil von Einwegverpackungen bei Getränken jährlich an. 

Am 1. Mai 2006 trat eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft, die das viel gescholtene Einwegpfand alltagstauglich machte. Anders als zuvor kann man heute zum Beispiel eine Dose bei einem Händler in Hamburg kaufen und später bei einem anderen in München zurückgeben.

Um diese umfassenden Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft zu gewährleisten, wurde im Jahr 2005 die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH gegründet. Diese kümmert sich seither um den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für den Pfandausgleich (Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen.

Werden die Flaschen oder Dosen zurückgegeben, werden sie elektronisch über den EAN-Code gezählt, erfasst und anschließend gepresst, beziehungsweise geschreddert, um Pfandmissbrauch zu verhindern. Das geschieht entweder in Rücknahmeautomaten direkt beim Händler oder in überregionalen Zählzentren, in denen der Inhalt aus zuvor beim Händler versiegelten Säcken gezählt wird. Interseroh bietet hier ein mobiles Zählzentrum an, mit dem die Händler direkt am Standort die Einwegpfand-Gebinde nach den Vorgaben der DPG bequem vor Ort zählen und entsorgen lassen können.

Mit den Informationen aus dem EAN-Code über den Hersteller der Verpackung, wird anschließend eine Pfandverrechnung (Clearing) mit diesem und der Annahmestelle vorgenommen. Dieser komplexe EDV-Vorgang wird auf einer sehr hohen Sicherheitsstufe abgewickelt, die mit der Führung eines Bankkontos vergleichbar ist.

Um die Händler und Getränkehersteller bei dem aufwändigen Umgang mit Einwegpfand zu unterstützen, bietet Interseroh mehrere Dienstleitungen an. Dabei kann sowohl die rechtssichere Anmeldung, die Entsorgung und auch das Clearing von Interseroh übernommen werden. So organisiert der Umweltdienstleister beispielsweise die Abholung, Sammlung und Entsorgung der Gebinde bei den Händlern. Die Zählung wird dabei dokumentiert und die Pfandgelder exakt verrechnet.

Mit dem Verpackungsgesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, wurden die Regeln für Einwegpfand verschärft: Es wurde auf einige Einwegverpackungen ausgeweitet, die bisher von der Pflicht ausgenommen waren – beispielsweise kohlensäurehaltige Fruchtnektare. Außerdem müssen Einwegverpackungen in der Verkaufsstelle als solche gekennzeichnet werden.