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Lizenzentgelt

Wer in Deutschland Verkaufsverpackungen in Verkehr bringt, muss sich um deren Entsorgung und seine Verpackungen bei einem der  Dualen Systeme anmelden. Sie organisieren die Sammlung, die Sortierung und die anschließende Verwertung der Verpackungen. Die Inverkehrbringer zahlen den Dualen Systeme dafür Lizenzentgelte – abhängig von Art und Menge der Verpackungen. Mit Hilfe der eingenommenen Lizenzentgelte werden nicht nur die anschließenden Entsorgungs-, Sortier- und Verwertungsleistungen finanziert, sondern auch die notwendige Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit. 

Bei welchem Dualen System ein Inverkehrbringer seine Verpackungen lizenzieren lassen will, kann er sich aussuchen. Die Höhe der Entgelte ist je nach verwendetem Material unterschiedlich. Bei der Berechnung werden die Anzahl und das Gewicht der in Umlauf gebrachten Verpackungen und der Recyclingaufwand für das Material berücksichtigt. Auch die Recyclingfähigkeit spielt seit 2019 eine Rolle – je besser sich die Verpackung verwerten lässt, desto günstiger ist die Lizenzierung, schreibt das  Verpackungsgesetz vor.

Die Inverkehrbringer geben die Lizenzkosten an die Endkund*innen weiter, die somit beim Einkauf eines Produktes bereits für die Entsorgung und Verwertung der Verpackung bezahlen. Deshalb werden für die Abholung vorsortierter Verpackungsabfälle keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Landen gebrauchte Verpackungen jedoch im Restmüll, muss die Bürger*innen die Entsorgung ein zweites Mal über die kommunalen Müllgebühren bezahlen. Sortieren wird also belohnt: Die Hausmüllmenge wird weniger und die Müllgebühren können sinken.